Zur Abdingbarkeit von technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM) durch Einwilligung

Stand: 18.09.2023

Bereits vor Geltung der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) wurde ausgiebig darüber gestritten, ob die betroffene Person in ein niedrigeres Schutzniveau bei der Verarbeitung ihrer Daten einwilligen, also auf eigentlich geforderte technische und organisatorische Maßnahmen (z.B. Verschlüsselung) verzichten kann.

Die Diskussion darum ist auch mit Geltung der DS-GVO - hier insbesondere Art. 32 DS-GVO - nicht beendet worden. Allerdings haben sich die datenschutzrechtlichen Aufsichtsbehörden mittlerweile positioniert:

Der vollständige Inhalt des Dokuments steht nur den mit ZENDAS kooperierenden Hochschulen zur Verfügung (nähere Informationen finden Sie hier Interner Link).

Copyright 2022 by ZENDAS ..