Nutzung von Studierendendaten innerhalb einer Hochschule
Stand: 15.03.2011
Es kommt immer wieder vor, dass Lehrstühle und Einrichtung der Hochschule wie z.B. das Rechenzentrum oder die Universitätsbibliothek Namen und Adressen von Studierenden bei der Zentralen Verwaltung im Studiensekretariat nachfragen.
Beispielsweise werden diese Daten von den Lehrstühlen benötigt, um Studierende im Vorfeld von Prüfungen oder auch nach Prüfungen über wichtige prüfungsrelevante Tatbestände zu informieren.
Ebenso gibt es die Anfrage von Lehrstühlen an das Studiensekretariat/Prüfungsamt nach den Kontaktdaten von Studierenden, die in einer bestimmten Prüfung besonders gut abgeschnitten haben. Diese sollen ein Glückwunschschreiben erhalten ggf. verbunden mit Unterbreitung eines Stellenangebots.
Von Bibliotheken und Rechenzentren werden die Daten oft angefordert, um ein Benutzerkonto anzulegen.
Doch wie sieht dies eigentlich aus datenschutzrechtlicher Sicht aus? Darf die Zentrale Verwaltung diese Daten an die anderen Stellen innerhalb der Hochschule weiter geben und was ist dabei ggf. zu beachten?
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