Aufbewahrung von Bewerbungsunterlagen
Stand: 15.03.2019
Sie haben eine freie Stelle an Ihrer Hochschule ausgeschrieben? An die notwendigen Informationen nach Art. 13 DS-GVO haben Sie dabei gedacht? Informationen hierzu finden Sie hier.
Dann trudeln vermutlich nach und nach die Unterlagen der Bewerber bei Ihnen ein. Doch was tun mit den Stapeln von Bewerbungsmappen, vor allem wenn die Wahl getroffen ist und allen anderen Bewerbern abgesagt wird? Vernichten? Zurückschicken? Oder Aufheben für eine später frei werdende Stelle?
Mit diesen Fragen beschäftigt sich die folgende Webseite.
Der vollständige Inhalt des Dokuments steht nur den mit ZENDAS kooperierenden Hochschulverwaltungen zur Verfügung (nähere Informationen finden Sie hier ).
Alternativ können Sie über eine Shibboleth-Anmeldung versuchen, auf die nachfolgenden Inhalte zu kommen.
Nutzen Sie dafür folgenden Link: https://www.zendas.de/sp/ .