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Auto-Response bei ausgeschiedenen Beschäftigten

Stand: 25.07.2024

Oft wird der Wunsch von Personen geäußert, die wissenschaftlich an einer Hochschule tätig waren und nun die Hochschule wechseln: Ob nicht die bisherige Hochschule unmittelbar mit dem Ausscheiden für ihre bisherige persönliche E-Mailadresse eine automatische Nachricht einrichten könnte, mit der die absendende Person darüber informiert wird, wo die Person ab sofort erreichbar ist. An uns wurde die Frage herangetragen, wie wir das aus datenschutzrechtlicher Sicht beurteilen.

Wenn man sich damit beschäftigt, kommt man schnell zur nächsten Frage – nämlich wie das bei nicht wissenschaftlich tätigen Personen ist.

Weiter kann sich die Frage stellen, ob die Hochschule bei Ausscheiden einer beschäftigten Person, z.B. bei einem Stellenwechsel oder bei Eintritt in die Rente, über die neuen Ansprechpersonen in einer Auto-Response informieren darf. Und was ist im Falle des Versterbens einer beschäftigten Person? Darf die Hochschule darüber in einer Auto-Response informieren?

Auf dieser Webseite setzen wir uns mit dieser Thematik und den unterschiedlichen Fallgestaltungen auseinander.

Der vollständige Inhalt des Dokuments steht nur den mit ZENDAS kooperierenden Hochschulverwaltungen zur Verfügung (nähere Informationen finden Sie hier Interner Link).

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