Regelung von Aussonderung und Anbietung von Unterlagen in den Landesarchivgesetzen

Stand: 06.11.2009

Ausgesonderte Unterlagen müssen vor der Vernichtung dem zuständigen Archiv angeboten werden. Aber welches Archiv ist zuständig, was muss ich anbieten und wann?

Die folgende Seite gibt einen allgemeinen Überblick über die Regelungen in den Landesarchivgesetzen am Beispiel der Länder Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Bayern.

Je nach Bundesland und Hochschule kann es abweichende Vorschriften geben.

Mehr zur Anbietungspflicht und zu den unterschiedlichen Rechtsgrundlagen erfahren Sie auf der Überblicksseite Aussonderung von Unterlagen Interner Link.

Der vollständige Inhalt des Dokuments steht nur den mit ZENDAS kooperierenden Hochschulen zur Verfügung (nähere Informationen finden Sie hier Interner Link).

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