Dokumentation von Veranstaltungen ohne Daten der Teilnehmerinnen und Teilnehmer

Stand: 23.09.2021

Bei einigen Arten von Veranstaltungen ist eine Aufzeichnung unter Einschluss von Daten der Teilnehmer und Teilnehmerinnen nicht zulässig, weil es dafür weder eine Rechtsgrundlage gibt noch mangels Freiwilligkeit eine Einwilligung eingeholt werden kann. Mit Teilnehmerinnen und Teilnehmern sind hier die Personen gemeint, die nicht in der Rolle als Gastgebende, Referierende, Moderierende o.Ä. an der Organisation und Gestaltung der Veranstaltung mitwirken.

Das muss aber nicht heißen, dass man diese Veranstaltungen überhaupt nicht aufzeichnen darf. Solche Veranstaltungen können aufgezeichnet werden, wenn die Aufnahme so angefertigt wird, dass keine personenbezogenen Daten der Teilnehmerinnen und Teilnehmer (Bild, Stimme, bei Online-Veranstaltungen auch Anzeigename, Chatäußerungen o.a.) enthalten sind.

Alternativ kann man sich evtl. auch damit behelfen, Teile der Veranstaltung nicht durch eine Video- oder Audioaufzeichnung zu dokumentieren, sondern schriftlich.

Auf dieser Seite finden Sie Vorschläge für verschiedene Vorgehensweisen, von denen sich viele auch kombinieren lassen. Die in den folgenden Abschnitten genannten Möglichkeiten sind also nicht als "Entweder – Oder" oder als abschließend zu verstehen, sondern eher als ein Baukasten, aus dem man sich je nach Art und Ziel der Veranstaltung und je nach den verfügbaren technischen und personellen Ressourcen passende Elemente auswählen und zu einer zielführenden Methode zusammensetzen kann.

Weitere Hinweise zur technischen Umsetzung finden Sie auf der Seite Live-Aufzeichnung von Online-Veranstaltungen ohne Erfassung von Daten der Teilnehmer und Teilnehmerinnen Interner Link.

Der vollständige Inhalt des Dokuments steht nur den mit ZENDAS kooperierenden Hochschulen zur Verfügung (nähere Informationen finden Sie hier Interner Link).

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