Obligatorische E-Mailadressen für Studierende

Stand: 07.11.2013

Für Hochschulen ist es technisch gesehen meist ein Leichtes, jedem ihrer Studierenden eine E-Mailadresse zur Verfügung zu stellen. Da liegt es nahe, dass sich die Hochschulen überlegen, den Studierenden auf diesem Weg auch Post zuzustellen.
Immer wieder wird an ZENDAS die Frage heran getragen, ob die Studierenden diese Informationen oder gar Bescheide gegen sich gelten lassen müssen.

Damit werden oft Fragen aufgeworfen, die nur am Rande mit dem Datenschutz zu tun haben.
Dennoch möchten wir mit unserer Äußerung einen Beitrag zur weiteren Diskussion leisten.

Der vollständige Inhalt des Dokuments steht nur den mit ZENDAS kooperierenden Hochschulverwaltungen zur Verfügung (nähere Informationen finden Sie hier Interner Link).

Alternativ können Sie über eine Shibboleth-Anmeldung versuchen, auf die nachfolgenden Inhalte zu kommen.
Nutzen Sie dafür folgenden Link: https://www.zendas.de/sp/ Interner Link.

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