Liebe Datenschutzinteressierte,
auch in diesem Newsletter beschäftigen wir uns noch einmal mit den Änderungen im baden-württembergische Landesdatenschutzgesetz (wir haben
bereits mehrfach berichtet), genauer mit den neuen Regelungen zur Videoüberwachung. Rechtlich interessant vielleicht auch außerhalb Baden-Württembergs: Der Gesetzgeber fingiert in bestimmten Fällen die Verhältnismäßigkeit- verfassungsrechtlich aus unserer Sicht schwierig.
Europäisch geprägtes Rechtsverständnis muss man vielleicht auch bei der Einreise in die USA über Bord werfen. Der Umfang der Daten, die künftig anzugeben sind, soll erheblich erweitert werden. Was bedeutet es aus datenschutzrechtlicher Sicht, wenn die Reise nicht zum Privatvergnügen erfolgt, sondern eine Dienstreise ist? Damit beschäftigt sich eine neue Webseite.
Außerdem haben wir unsere Webseite zur Übermittlung von Studierendendaten im Rahmen internationaler Austausche aktualisiert und unsere Webseite zur Herausgabe von Daten an die Presse um ein – nach unserer Kenntnis derzeit aktuelles – Beispiel ergänzt: Pressevertreterinnen und -vertreter bitten um Bestätigung von Selbstauskünften von Politikerinnen und Politikern.
Viel Spaß bei der Lektüre!
Ihr ZENDAS-Team