Newsletter 03/2026

Liebe Datenschutzinteressierte,

wir hoffen, Sie hatten schöne und erholsame Osterfeiertage.

In unserem dritten Newsletter des Jahres dreht sich Vieles um die Ende Februar in Kraft getretenen Änderungen des baden-württembergischen Landesdatenschutzgesetzes (wir haben bereits in unserem letzten Newsletter berichtet). Die Änderungen machen einige Aktualisierungen an unseren Webseiten nötig: Z.B. in unserem Anfragetool, bei unseren Webseiten zu Screening-Anfragen und der Mitteilung über den Entzug des Doktorgrades, beim Thema Einsatz von KI bei der Protokollerstellung und maschinellen Übersetzungen.

Damit es aber auch den Leserinnen und Lesern außerhalb Baden-Württembergs nicht langweilig wird, haben wir einiges Neues rund um den Auskunftsanspruch: Ein EuGH-Urteil zum exzessiven Auskunftsanspruch, die Beschäftigung mit der Frage, wie man bei der Auskunft eigentlich mit den Daten umgeht, die durch den Auskunftsanspruch erst entstehen und mit dem Thema, welche Rolle der Auskunftsanspruch der DS-GVO im Rahmen eines Promotionsverfahrens spielt.

Newsletter 03/2026 [PDF]

Viel Spaß bei der Lektüre!

Ihr ZENDAS-Team