Zuverlässigkeitsüberprüfung nach dem Luftsicherheitsgesetz

Zu einer ganz besonderen Art der Datenerhebung und -verarbeitung kommt es im Falle von Arbeitseinsätzen Hochschulmitarbeiter an Flughäfen. Sollen Mitarbeiter von Hochschulen bei Arbeiten an einem Flughafen mitarbeiten (z.B. bei der Betonsanierung eines Flugfeldes), so werden vom Flughafenunternehmen durch Übersendung bestimmter Antragsformulare eine auf den ersten Blick sehr große Anzahl von personenbezogenen Daten über die jeweiligen Mitarbeiter erhoben. Aber dürfen die das denn?

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In unserer Datenschutzerklärung finden Sie die Informationen zur Erhebung personenbezogener Daten nach Art. 13 DS-GVO.“