In Unternehmen wie in Hochschulen sind Administratoren bzw. Systemadministratoren mit umfangreichen Rechten ausgestattet. So verfügen sie oftmals auch über Zugriffsrechte auf jegliche Mailboxen, d.h. sie haben die technische Möglichkeit, auf fremde E-Mails zuzugreifen.
Diese umfangreichen Rechte mögen eine technische Notwendigkeit sein. Und in der Regel ist dies auch kein Problem.
Doch was passiert, wenn ein Systemadministrator seine Zugriffsrechte missbraucht?
Mit dieser Frage haben sich das Arbeitsgericht Aachen mit Urteil vom 16.08.2005 (Az. 7 Ca 5514/04) und auch das Landesarbeitsgericht München mit Urteil vom 08.07.2009 (Az. 11 Sa 54/09) beschäftigt.