Alumni widerspricht: Speicherung des Widerspruchs oder Löschung?

Bekanntlich dürfen die baden-württembergischen Hochschulen seit Inkrafttreten des Landeshochschulgesetzes (LHG) „die zum Zwecke der Pflege der Verbindung mit ihren ehemaligen Mitgliedern und Angehörigen erforderlichen personenbezogenen Daten nutzen, sofern die Betroffenen nicht widersprechen.“ (§ 12 Abs. 1 S. 3)

An ZENDAS wurde die Frage heran getragen, ob eigentlich gespeichert werden darf, wer widersprochen hat – nämlich um zu verhindern, dass diese Personen erneut in den Verteiler gelangen und Nachrichten erhalten, bspw. weil sie von früheren Kommilitonen als potentielle Interessenten genannt würden.

Der vollständige Inhalt steht nur den baden-württembergischen Kooperationsunversitäten zur Verfügung oder solchen Hochschulen, die einen Abonnementvertrag abgeschlossen haben.

In unserer Datenschutzerklärung finden Sie die Informationen zur Erhebung personenbezogener Daten nach Art. 13 DS-GVO.“