Rund 3/4 aller deutschen Privathaushalte verfügten im Jahr 2008 nach einer Erhebung des Statistischen Amts der Europäischen Gemeinschaften (Eurostat) über einen Internetanschluss. Auch studentische Wohnheime sind heute in aller Regel an das weltweite Netz angeschlossen. Dabei kommen mehrere Modelle zum Einsatz, die sich unterschiedlich auf die Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung nach § 113 a TKG auswirken. Das betrifft einerseits die Frage, ob überhaupt eine Speicherpflicht besteht, andererseits die Frage, wer zur Speicherung verpflichtet ist. Schon aus diesem Grund sollte die Internetanbindung der Wohnheime genau unter die Lupe genommen werden.
Vorratsdatenspeicherung bei der Internetversorgung von Wohnheimen
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