Rund 30 000 Bundesbürger hatten sich einer Verfassungsbeschwerde gegen die im Jahr 2008 eingeführte Vorratsdatenspeicherung angeschlossen – und sie hatten Erfolg. Ein Blick in die Urteilsgründe verrät jedoch: es wurde nicht alles erreicht, was sich vielleicht mancher erhofft hat. Auf dieser Seite haben wir noch einmal zusammengefasst, welche Gründe das Bundesverfassungsgericht zu seiner Entscheidung bewogen haben.
Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung
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