Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung

Rund 30 000 Bundesbürger hatten sich einer Verfassungsbeschwerde gegen die im Jahr 2008 eingeführte Vorratsdatenspeicherung angeschlossen – und sie hatten Erfolg. Ein Blick in die Urteilsgründe verrät jedoch: es wurde nicht alles erreicht, was sich vielleicht mancher erhofft hat. Auf dieser Seite haben wir noch einmal zusammengefasst, welche Gründe das Bundesverfassungsgericht zu seiner Entscheidung bewogen haben.

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