Diese Webseite befasst sich mit nur scheinbaren Überwachungsmaßnahmen. Eine solche Maßnahme kann darin bestehen, dass lediglich eine Kameraattrappe aufgehängt wird. Denkbar ist auch, dass nicht einmal eine Kameraattrappe aufgehängt wird, sondern lediglich durch Schilder auf eine (tatsächlich nicht erfolgende) Videoüberwachung hingewiesen wird.
Auch mit deaktivierten Kameras hatten sich Gerichte schon zu beschäftigen.
Gemeinsam ist diesen Maßnahmen, dass keine personenbezogenen Daten verarbeitet werden.
6. Kameraattrappe und andere scheinbare Überwachungen (Videoüberwachung)
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