Digitale Türspione und „Klingel-Kameras“ sind elektronische Geräte, die mit einer Kamera ausgestattet das Geschehen im Außenbereich (meist „vor der Tür“) auf ein Gerät im Innenbereich übertragen. Die Bildübertragung erfolgt dabei in Echtzeit, so dass von Innen geprüft werden kann, wer außen steht – im Vergleich zu dem klassischen Türspion ist also kein analoger Blick mehr „durch die Tür“ nötig. Durch die Kamerafunktion kann dabei auch ein weiterer Winkel eingesehen werden. Es gibt dazu verschiedene Modelle, die sich in Technik und Funktionen unterscheiden: Zoom-Funktion, Nachtsicht-Funktion, Aufnahme-Funktion, App-Anbindung etc. Die Hersteller bewerben die Geräte als moderne Lösung für mehr Sicherheit, Komfort und Kontrolle an der Haustür.
In Bezug auf nicht-öffentliche Stellen wird deren Einsatz von Aufsichtsbehörden bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen als zulässig erachtet (siehe z.B. DSK, Orientierungshilfe Videoüberwachung durch nicht-öffentliche Stellen , 17.07.2020, S. 34; BayLDA, Informationen zum Einsatz einer Video-Türklingelkamera , Stand Juli 2026)
Auch für öffentliche Stellen, wie Hochschulen, kann der Einsatz eines solchen Geräts vorteilhaft sein.
Auf unserer Webseite gehen wir anhand eines Beispielfalls der Frage nach, ob und unter welchen Voraussetzungen auch Hochschulen in Baden- Württemberg den Einsatz rechtfertigen können.