Sind Videokonferenzdienste „interpersonelle Telekommunikationsdienste“ und damit Telekommunikationsdienstleistungen im Sinne des Telekommunikationsgesetzes (TKG)?
Wenn ja, welche Auswirkungen hat dies auf datenschutzrechtliche Anforderungen?
Zu diesen Fragen hat sich auch die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW) u.a. in der Handreichung zu Online-Prüfungen an Hochschulen vom 28.07.2022 [PDF]
geäußert .
Auf unserer Webseite stellen wir die Äußerungen vor und setzen uns dabei auch mit den oben aufgeworfenen Fragen auseinander.