Sind Videokonferenzdienste Telekommunikationsdienste im Sinne des TKG?

Sind Videokonferenzdienste „interpersonelle Telekommunikationsdienste“ und damit Telekommunikationsdienstleistungen im Sinne des Telekommunikationsgesetzes (TKG)?

Wenn ja, welche Auswirkungen hat dies auf datenschutzrechtliche Anforderungen?

Zu diesen Fragen hat sich auch die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW) u.a. in der Handreichung zu Online-Prüfungen an Hochschulen vom 28.07.2022 [PDF] Öffnet in neuem Fenster
geäußert .

Auf unserer Webseite stellen wir die Äußerungen vor und setzen uns dabei auch mit den oben aufgeworfenen Fragen auseinander.

Der vollständige Inhalt steht nur den baden-württembergischen Kooperationsunversitäten zur Verfügung oder solchen Hochschulen, die einen Abonnementvertrag abgeschlossen haben.

In unserer Datenschutzerklärung finden Sie die Informationen zur Erhebung personenbezogener Daten nach Art. 13 DS-GVO.“