Vernichten von Festplatten

Die Festplatte muss gemäß der DIN 66399 vernichtet werden bzw. einem zur ordnungsgemäßen Vernichtung geeigneten Unternehmen übergeben werden. Letzteres, also die Vernichtung im Auftrag, setzt einen Vertrag gemäß Landesdatenschutzgesetz (z.B. § 7 LDSG BW ) voraus.

Der vollständige Inhalt steht nur den baden-württembergischen Kooperationsunversitäten zur Verfügung oder solchen Hochschulen, die einen Abonnementvertrag abgeschlossen haben.

In unserer Datenschutzerklärung finden Sie die Informationen zur Erhebung personenbezogener Daten nach Art. 13 DS-GVO.“