Die Festplatte muss gemäß der DIN 66399 vernichtet werden bzw. einem zur ordnungsgemäßen Vernichtung geeigneten Unternehmen übergeben werden. Letzteres, also die Vernichtung im Auftrag, setzt einen Vertrag gemäß Landesdatenschutzgesetz (z.B. § 7 LDSG BW ) voraus.
Vernichten von Festplatten
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