Verhaltensregel „Trusted Data Processor“

Vielleicht haben Sie den Begriff schon gehört: „Trusted Data Processor“. Was ist das eigentlich? Und wo könnte das Hochschulen mal begegnen?
Wir schauen uns in einem Video kurz den rechtlichen Hintergrund an und gehen auf diese Fragen ein. In ungefähr 20 Minuten erhalten Sie einen ersten Überblick, wenn Sie sich das Video ansehen.

Falls Ihnen die Videos nicht angezeigt werden, obwohl Ihre Hochschule Abokunde von ZENDAS ist, werfen Sie bitte einen Blick in unsere FAQ zur Frage „Zugriff auf den Info-Server“.

Der vollständige Inhalt steht nur den baden-württembergischen Kooperationsunversitäten zur Verfügung oder solchen Hochschulen, die einen Abonnementvertrag abgeschlossen haben.

In unserer Datenschutzerklärung finden Sie die Informationen zur Erhebung personenbezogener Daten nach Art. 13 DS-GVO.“