Protokollierung der IP-Adresse bei einem Telemediendientst: Die Entscheidung des BGH

Nach dem Vorabentscheidungsverfahren des EuGH hat am 16.05.2017 der Bundesgerichtshof (BHG) zur Zulässigkeit der Protokollierung von IP-Adressen bei einem Telemediendienst entschieden (Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 16.05.2017 Öffnet in neuem Fenster ):

Der vollständige Inhalt steht nur den baden-württembergischen Kooperationsunversitäten zur Verfügung oder solchen Hochschulen, die einen Abonnementvertrag abgeschlossen haben.

In unserer Datenschutzerklärung finden Sie die Informationen zur Erhebung personenbezogener Daten nach Art. 13 DS-GVO.“