Am 4. August 2009 trat das Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei besonderen Vertriebsformen [PDF] in Kraft.
Zwar waren auch zuvor unerlaubte Werbeanrufe nicht rechtmäßig (sie galten bereits vorher als unzumutbare Belästigungen im Sinne des § 7 Abs. 2 Nr. 2 Gesetz gegen den unerlaubten Wettbewerb – UWG), durch das neue Gesetz sollen die Verbraucher jedoch nun noch besser vor lästigen Werbeanrufen geschützt werden.