Gesetz gegen unerlaubte Telefonwerbung

Am 4. August 2009 trat das Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei besonderen Vertriebsformen [PDF] Öffnet in neuem Fenster in Kraft.

Zwar waren auch zuvor unerlaubte Werbeanrufe nicht rechtmäßig (sie galten bereits vorher als unzumutbare Belästigungen im Sinne des § 7 Abs. 2 Nr. 2 Gesetz gegen den unerlaubten Wettbewerb – UWG), durch das neue Gesetz sollen die Verbraucher jedoch nun noch besser vor lästigen Werbeanrufen geschützt werden.

Der vollständige Inhalt steht nur den baden-württembergischen Kooperationsunversitäten zur Verfügung oder solchen Hochschulen, die einen Abonnementvertrag abgeschlossen haben.

In unserer Datenschutzerklärung finden Sie die Informationen zur Erhebung personenbezogener Daten nach Art. 13 DS-GVO.“