6. Verantwortliche Stelle (§ 3 Abs. 3 LDSG BW)

Diese Seite befasst sich mit der Frage, wer als verantwortliche Stelle für die Einrichtung des Telearbeitsplatzes in Betracht kommt, und welche erforderlichen Maßnahmen zur Sicherstellung eines ausreichenden Datenschutzes zu treffen sind.

Der vollständige Inhalt steht nur den baden-württembergischen Kooperationsunversitäten zur Verfügung oder solchen Hochschulen, die einen Abonnementvertrag abgeschlossen haben.

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