Wie Personensuchmaschinen arbeiten

Der eine oder andere wird sich schon gefragt haben, weshalb denn die Datenschützer immer wieder die Veröffentlichung bspw. von Mitarbeiterdaten auf Webseiten thematisieren. Für die Hochschulen in Baden-Württemberg gibt es sogar extra eine Rechtsvorschrift, die diese Veröffentlichung regelt. Warum die Veröffentlichung – gerade im Internet – aus datenschutzrechtlicher Sicht so heikel ist, wird klar, wenn man sich die Mächtigkeit der Suchhilfen im Internet vor Augen führt:

Den Namen von Bekannten oder Bewerbern einfach nur in das Suchformular eingeben, und schon wird auf Knopfdruck ein Profil zur gesuchten Person geliefert, das alle im Internet verfügbaren Informationen über sie bündelt. Das versprechen eine Reihe von speziellen Personensuchmaschinen. ZENDAS hat sich diese Suchmaschinen genauer angesehen und zeigt im Folgenden Unterschiede in der Arbeitsweise und in den Suchmöglichkeiten sowie die Risiken für die Internetnutzer auf.

Der vollständige Inhalt steht nur den baden-württembergischen Kooperationsunversitäten zur Verfügung oder solchen Hochschulen, die einen Abonnementvertrag abgeschlossen haben.

In unserer Datenschutzerklärung finden Sie die Informationen zur Erhebung personenbezogener Daten nach Art. 13 DS-GVO.“