Viele der datenschutzrechtlichen Fragen, die sich um die so genannte verfasste Studierendenschaft ranken, hängen an der Ausgangsfrage, ob die verfasste Studierendenschaft als eine eigenständige datenschutzrechtlich verantwortliche Stelle zu klassifizieren ist oder ob sie „nur“ Teil der verantwortlichen Stelle Hochschule ist. Und was ist eigentlich mit den Fachschaften? Wer ist für deren Handeln datenschutzrechtlich verantwortlich?
Verfasste Studierendenschaft als datenschutzrechtlich verantwortliche Stelle
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