Um der immer größer werdenden Flut von SPAM-Mails Herr zu werden, ist die Einrichtung eines so genannten SPAM-Filters eine sinnvolle Maßnahme.
Die im SPAM-Ordner gelandeten E-Mails nie wieder eines Blickes zu würdigen, ist allerdings weniger sinnvoll.
Mit den Folgen einer im SPAM-Filter „hängengebliebener“ E-Mail hat sich das Landgericht Bonn beschäftigt.