Sicherstellung von E-Mails beim Provider

Schon länger war es auch unter den Gerichten umstritten, auf welcher Rechtsgrundlage dürfen Ermittlungsbehörden eigentlich auf E-Mails zugreifen, die beim Provider in der Mailbox des Empfängers liegen?

Denn je nach einschlägiger Rechtsgrundlage wäre eine richterliche Anordnung erforderlich oder auch gerade nicht.
In dieser Frage Rechtssicherheit zu haben, ist im Interesse der Provider.
Mit einem Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 31.03.2009 und einem Entschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) liegen dazu nun höchstrichterliche Entscheidungen vor.

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