Oftmals treten Ermittlungsbehörden an Hochschulen heran und bitten um Auskunft, welcher Person eine bestimmte IP-Adresse zuzuordnen ist. Doch auf welcher Grundlage darf eine solche Auskunft erteilt werden? Benötigen Ermittlungsbehörden hierfür eine richterliche Anordnung oder nicht? Für dynamische IP-Adressen war dies früher sehr umstritten.
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hatte in dieser Frage mit Beschluss vom 24.01.2012 (1 BvR 1299/05) erste Klarheit geschaffen.
Der Bundestag hat mit Beschluss vom 21.03.2013 die durch diese Rechtsprechung angemahnte Gesetzesänderung umgesetzt. Neben der Regelung der Auskunftspflicht für geschäftsmäßige TK-Anbieter in § 113 TKG wurden auch die zur Anfrage berechtigenden Normen reformiert.