Pre-Notification

Nach Nr. 4.2 des SEPA CORE Direct Debit Scheme Rulebook Öffnet in neuem Fenster sind Gläubiger beim Lastschriftverfahren verpflichtet, dem Kontoinhaber mitzuteilen, an welchem Tag bei ihm der Betrag eingezogen wird (sogennante Pre-Notification oder auch SEPA – Vorankündigung).

Was dies im Einzelnen für die Hochschule bedeutet und welche datenschutzrechtlichen Gesichtspunkte dabei zu beachten sind, haben wir im Folgenden für Sie zusammengestellt:

Der vollständige Inhalt steht nur den baden-württembergischen Kooperationsunversitäten zur Verfügung oder solchen Hochschulen, die einen Abonnementvertrag abgeschlossen haben.

Er setzt eine Zugriffsberechtigung für die Ebene ‚Verwaltung‘ voraus.

In unserer Datenschutzerklärung finden Sie die Informationen zur Erhebung personenbezogener Daten nach Art. 13 DS-GVO.“