Nach Nr. 4.2 des SEPA CORE Direct Debit Scheme Rulebook sind Gläubiger beim Lastschriftverfahren verpflichtet, dem Kontoinhaber mitzuteilen, an welchem Tag bei ihm der Betrag eingezogen wird (sogennante Pre-Notification oder auch SEPA – Vorankündigung).
Was dies im Einzelnen für die Hochschule bedeutet und welche datenschutzrechtlichen Gesichtspunkte dabei zu beachten sind, haben wir im Folgenden für Sie zusammengestellt: