Umgang mit Post

Diese ist eine Unterseite zum Themenbereich Datenschutz im Sekretariat .

Datenschutz beim Empfang von Brief und Paketen

Trotz elektronischer Post erreichen die Sekretariate über die Hauspost
oder direkt über externe Postdienstleister jeden Tag Brief- und andere Sendungen. Dürfen Sie oder Ihr Vorgesetzter jede Sendung, die Sie erreicht, öffnen?

Die kurze Antwort lautet „Nein, nicht jede Sendung“, denn das grundrechtlich geschützte Briefgeheimnis gilt auch im Dienst- und Beschäftigungsverhältnis.

Eine ausführliche Antwort auf die Frage, welche Post vielleicht doch geöffnet werden darf und welche nicht, finden Sie auf unserer Webseite Dienstpost: Nur vertraulich bleibt vertraulich ; siehe dort insbesondere die Zusammenfassung.

Datenschutz beim Versand von Brief und Paketen

Auch beim Versand sind einige technische und organisatorische Maßnahmen zu beachten. Der bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz gibt in seiner „Aktuellen Kurz-Information 61“ [PDF] Öffnet in neuem Fenster nicht zuletzt aufgrund seiner Erfahrungen von gemeldeten Datenschutzvorfällen einige Hinweise dazu und gibt Empfehlungen, welche Prüfschritte vor Postversand erfolgen sollten, um ein angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.