Aushang von Notenlisten

Diese ist eine Unterseite zum Themenbereich Datenschutz im Sekretariat .

Zu den Aufgaben der Sekretariate gehört häufig auch die Bekanntgabe von Noten an die Studierenden. Meist geschieht dies, indem die Ergebnisse am Schwarzen Brett ausgehängt oder auf der Homepage des Instituts veröffentlicht werden.

Das ist sicher praktisch – schließlich können nicht alle 200 Studierenden sich die Note von Ihnen persönlich mitteilen lassen. Aber ist es auch zulässig?

Der vollständige Inhalt steht nur den baden-württembergischen Kooperationsunversitäten zur Verfügung oder solchen Hochschulen, die einen Abonnementvertrag abgeschlossen haben.

In unserer Datenschutzerklärung finden Sie die Informationen zur Erhebung personenbezogener Daten nach Art. 13 DS-GVO.“