Verarbeitungstätigkeiten transparent gestalten mit Hilfe des SDM

Auf dieser Seite stellen wir Ihnen drei zusammengehörige Bausteine des Maßnahmenkatalogs zum Standard-Datenschutzmodell (SDM) vor:

  • Baustein 41 Planen und Spezifizieren
  • Baustein 42 Dokumentieren
  • Baustein 43 Protokollieren

Sie dienen primär der Erreichung des SDM-Gewährleistungsziels Transparenz und sollen die Verarbeitungstätigkeit aus Sicht des Datenschutzes prüfbar machen. Sie spielen somit eine zentrale im Rolle im Datenschutzmanagement-Prozess des SDM, welcher die von der DS-GVO geforderte regelmäßige Überprüfung, Bewertung und Evaluierung der technischen und organisatorischen Maßnahmen umsetzt.

Weitere Informationen finden Sie auf der Übersichtsseite zum SDM .

Der vollständige Inhalt steht nur den baden-württembergischen Kooperationsunversitäten zur Verfügung oder solchen Hochschulen, die einen Abonnementvertrag abgeschlossen haben.

In unserer Datenschutzerklärung finden Sie die Informationen zur Erhebung personenbezogener Daten nach Art. 13 DS-GVO.“