Hinweise zur Anwendung des Standard-Datenschutzmodells

Diese Seite beschäftigt sich mit der Frage, ob eine Pflicht zur Anwendung des Standard-Datenschutzmodells (SDM) besteht, und gibt Hinweise zu verschiedenen Möglichkeiten für einen Einstieg in die Anwendung des SDM.

Weitere Informationen finden Sie auf der Übersichtsseite zum SDM .

Der vollständige Inhalt steht nur den baden-württembergischen Kooperationsunversitäten zur Verfügung oder solchen Hochschulen, die einen Abonnementvertrag abgeschlossen haben.

In unserer Datenschutzerklärung finden Sie die Informationen zur Erhebung personenbezogener Daten nach Art. 13 DS-GVO.“