Zulässigkeit der Datenübermittlung bei Screening- Anfragen

Hochschulen sehen sich immer wieder damit konfrontiert, dass sich so genannte Screening-Firmen an sie wenden und um Auskunft bezüglich Daten Studierender bitten (so genanntes Pre-Employment Screening oder Background-Check). Diese Screening-Firmen sind oftmals von ausländischen Unternehmen beauftragt, die von sich bewerbenden Personen in ihrem Lebenslauf gemachten Angaben bezüglich Studium, Note usw. zu überprüfen. Beigefügt sind häufig englische Einwilligungserklärungen der bewerbenden Personen.

Mit der Frage, ob solche Einwilligungen den Ansprüchen der Datenschutz-Grundverordnung gerecht werden und eine Übermittlung der jeweiligen Daten an die Screening-Firmen bzw. die dahinterstehenden Unternehmen zulässig ist, beschäftigt sich die folgende Bewertung.

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