Im Internet sind Mustervorlagen erhältlich (z.B. KVJS, Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg), die auf dem Musterformular für den Aushang der gewählten Personen einen Verteiler enthalten. Danach sollen auch folgende Stellen die Bekanntmachung der Gewählten erhalten:
- Arbeitgeber/in
- Betriebs-/Personalrat
- Integrationsamt
- Agentur für Arbeit
Eine Universität hatte im Verteiler zusätzlich auch noch das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst stehen.
Ist die Verbreitung des Wahlergebnisses an diese Stellen datenschutzrechtlich eigentlich zulässig?