Mitteilung der gewählten Personen an weitere Stellen

Im Internet sind Mustervorlagen erhältlich (z.B. KVJS, Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg), die auf dem Musterformular für den Aushang der gewählten Personen einen Verteiler enthalten. Danach sollen auch folgende Stellen die Bekanntmachung der Gewählten erhalten:

  • Arbeitgeber/in
  • Betriebs-/Personalrat
  • Integrationsamt
  • Agentur für Arbeit

Eine Universität hatte im Verteiler zusätzlich auch noch das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst stehen.

Ist die Verbreitung des Wahlergebnisses an diese Stellen datenschutzrechtlich eigentlich zulässig?

Der vollständige Inhalt steht nur den baden-württembergischen Kooperationsunversitäten zur Verfügung oder solchen Hochschulen, die einen Abonnementvertrag abgeschlossen haben.

In unserer Datenschutzerklärung finden Sie die Informationen zur Erhebung personenbezogener Daten nach Art. 13 DS-GVO.“