Schließzylinder

Öffentliche Stellen, die personenbezogene Daten verarbeiten, haben die technischen und organisatorischen Maßnahmen zu treffen, die erforderlich sind, um eine den Vorschriften dieses Landesdatenschutzgesetzes entsprechende Datenverarbeitung zu gewährleisten.

Hierbei sind je nach Art und Verwendung der zu schützenden personenbezogenen Daten und unter Berücksichtigung des Standes der Technik u.a. Maßnahmen zu treffen, die geeignet sind Unbefugten den Zutritt zu Datenverarbeitungsanlagen zu verwehren (Zutrittskontrolle).

Im Rahmen der Maßnahmen der Zutrittskontrolle rückt auch ein Schließzylinder in den Fokus der Betrachtung. Alles wissens- und beachtenswerte hierzu entnehmen Sie unseren nachstehenden Ausführungen.

Der vollständige Inhalt steht nur den baden-württembergischen Kooperationsunversitäten zur Verfügung oder solchen Hochschulen, die einen Abonnementvertrag abgeschlossen haben.

Er setzt eine Zugriffsberechtigung für die Ebene ‚Verwaltung‘ voraus.

In unserer Datenschutzerklärung finden Sie die Informationen zur Erhebung personenbezogener Daten nach Art. 13 DS-GVO.“