Am 06.10.2015 hat der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) mit seinem Urteil in der Rechtsache Maximilian Schrems/Data Protection Comissioner (Az.: C-362/14) das Safe Harbor-Abkommen zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika für ungültig erklärt.
ZENDAS gibt einen Überblick über (I.) den Sachverhalt und (II.) die rechtlichen Schwerpunkte der Entscheidung. Nach (III.) der Erläuterung des Inhalts, (IV.) welche Folgen diese Entscheidung für die Praxis haben wird.