Promotion und Lebenslauf

In vielen Promotionsordnungen ist festgelegt, dass Bewerberinnen oder Bewerber ihrem Antrag auf Annahme als Doktorandin oder Doktorand bzw. ihrem Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens einen Lebenslauf beizufügen haben. Einige Promotionsordnungen verlangen einen „Lebenslauf mit Darstellung des persönlichen und beruflichen Werdegangs“, andere einen „Lebenslauf mit wissenschaftlichem Bildungsgang“, wieder andere einen Lebenslauf ohne weitere Spezifizierung.

ZENDAS hat sich mit der Frage der Verpflichtung zur Vorlage des Lebenslaufs und mit dessen Inhalt aus Sicht des Datenschutzes auseinander gesetzt.
Darf eine Promotionsordnung vorschreiben, dass der Lebenslauf der promovierenden Person in einer Dissertation veröffentlicht werden muss? Was ist zu beachten, wenn der Lebenslauf aufgrund einer Einwilligung veröffentlicht wird? Und wie wirkt es sich aus, wenn diese widerrufen wird?
Diese Fragen wollen wir Ihnen in unserer Stellungnahme beantworten.

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