Das ein oder andere Geschehnis an einer Hochschule ist auch für die Presse interessant. Z.B. die Wahl einer neuen Rektorin/eines neuen Rektors, der Gewinn eines bedeutenden Preises durch eine Wissenschaftlerin oder einen Wissenschaftler oder andere – manchmal auch weniger schöne – berichtenswerte Vorkommnisse an der Hochschule.
Auch kommt es vor, dass Vertreterinnen und Vertreter der Presse eine Überprüfung von Selbstangaben von Politikerinnen und Politikern vornehmen und um Bestätigung der von diesen gemachten Angaben bitten.
Wendet sich die Presse direkt an die Hochschule und bittet um Auskunft und kommt die Hochschule dieser Bitte nach, so werden nicht selten auch personenbezogene Daten an die Presse übermittelt. Aber kommt man da nicht in Konflikt mit dem Datenschutz?
Diese Webseite beschäftigt sich nicht mit eigens von der Hochschule erstellten oder veranlassten Presseerklärungen, sondern allein mit der Herausgabe von Daten, die von der Presse angefragt werden.
Die Zulässigkeit der Herausgabe personenbezogener Daten an die Presse kann nur im Zusammenspiel zwischen presserechtlichen und datenschutzrechtlichen Betrachtungen bewertet werden.