Personenbezogene Daten: Einzelangaben

Angaben wie Größe, Gewicht, Geschlecht und Haarfarbe von Personen sind dann Einzelangaben, die unter das Datenschutzrecht fallen können, wenn durch die Angabe eine einzelne Person bestimmbar ist. Die unten aufgeführten Beispiele sollen verdeutlichen, dass solche Angaben, die vielleicht auf den ersten Blick nicht personenbezogen wirken, unter Umständen sehr wohl einen Personenbezug zu lassen.
Bejaht man einen Personenbezug solcher Angaben beispielsweise im Rahmen einer Kurs-Umfrage, schließt sich selbstverständlich die Frage nach der Zulässigkeit der Datenerhebung und die Erforderlichkeit dieser Angabe an.

Der vollständige Inhalt steht nur den baden-württembergischen Kooperationsunversitäten zur Verfügung oder solchen Hochschulen, die einen Abonnementvertrag abgeschlossen haben.

In unserer Datenschutzerklärung finden Sie die Informationen zur Erhebung personenbezogener Daten nach Art. 13 DS-GVO.“