Datenschutzrechtliche Verantwortung des Personalrats

Selbstverständlich kommt der Personalrat einer Hochschule bei seiner Aufgabenerfüllung in Kontakt mit personenbezogenen Daten. Die Mitglieder des Personalrats haben als Personalvertretung bei verschiedenen Gelegenheiten Einsicht in Personalakten oder veröffentlichen ihre Mitglieder auf einer Webseite des Personalrats.
Doch unterliegt der Personalrat bei seiner Arbeit auch den „normalen“ datenschutzrechtlichen Vorschriften?
Wer ist verantwortlich für mögliche Verstöße gegen den Datenschutz und wer kontrolliert das?
Diese Fragen wollen wir Ihnen auf der folgenden Seite beantworten.

Der vollständige Inhalt steht nur den baden-württembergischen Kooperationsunversitäten zur Verfügung oder solchen Hochschulen, die einen Abonnementvertrag abgeschlossen haben.

In unserer Datenschutzerklärung finden Sie die Informationen zur Erhebung personenbezogener Daten nach Art. 13 DS-GVO.“