Um seine gesetzlichen Aufgaben wahrnehmen zu können, muss dem Personalrat in einem gewissen Umfang auch technische Infrastruktur zur Verfügung gestellt werden. So erscheint ein Internetzugang für die Mitglieder des Personalrats einer Hochschule für die Aufgabenerfüllung unverzichtbar.
Doch was bedeutet dies genau?
Und setzt der Datenschutz hier gewisse Grenzen?
Mit diesen Fragen und ob z.B. dem Personalrat ein Gruppenzugang zum Internet oder ein personalisierter Zugang einzurichten ist, haben sich auch die Gerichte beschäftigt.
EDV-Ausstattung und Internetzugang für Personalrat
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