Hochschulen sind bemüht, ihren Studierenden zeit- und ortsunabhängig Anmeldungen zu Lehrveranstaltungen und sogar zu Prüfungen zu ermöglichen.
Dazu bietet sich natürlich das Medium Internet geradezu an.
Doch kann einfach vorgeschrieben werden, dass sich die Betroffenen ausschließlich über ein Webformular anzumelden haben?