Obligatorische E-Mailadressen für Studierende

Für Hochschulen ist es technisch gesehen meist ein Leichtes, jedem ihrer Studierenden eine E-Mailadresse zur Verfügung zu stellen. Da liegt es nahe, dass sich die Hochschulen überlegen, den Studierenden auf diesem Weg auch Post zuzustellen.
Immer wieder wird an ZENDAS die Frage heran getragen, ob die Studierenden diese Informationen oder gar Bescheide gegen sich gelten lassen müssen.

Damit werden oft Fragen aufgeworfen, die nur am Rande mit dem Datenschutz zu tun haben.
Dennoch möchten wir mit unserer Äußerung einen Beitrag zur weiteren Diskussion leisten.

Der vollständige Inhalt steht nur den baden-württembergischen Kooperationsunversitäten zur Verfügung oder solchen Hochschulen, die einen Abonnementvertrag abgeschlossen haben.

Er setzt eine Zugriffsberechtigung für die Ebene ‚Verwaltung‘ voraus.

In unserer Datenschutzerklärung finden Sie die Informationen zur Erhebung personenbezogener Daten nach Art. 13 DS-GVO.“