Am 01.12.2011 wurde das Zugangserschwerungsgesetz vom 17. Februar 2010 vom Bundestag durch ein Aufhebungsgesetz
aufgehoben. Dieses wurde vom Bundestag verabschiedet (BT-Drs. 17/6644 ) und der Bundesrat beschloss am 16.12.2011, keinen Einspruch gegen das Aufhebungsgesetz einzulegen (BR-Drs. zu788/11 ).
Nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten und Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt (BGBl. I, S. 2958) ist das Aufhebungsgesetz am 29.12.2011 in Kraft getreten.
Damit endet die bislang unbefriedigende Rechtslage, wonach das Gesetz zwar formal galt, aber in der Praxis auf Veranlassung der Bundesregierung nicht angewandt wurde. Eine Verpflichtung zum Errichten von Netzsperren im Internet besteht also nach aktueller Gesetzeslage nicht.