Veröffentlichung von Informationen zur zeitlichen Verfügbarkeit – hochschulinterner Mitarbeitendenkalender

Termininformationen einzelner Beschäftigter – wie z.B. die Angabe „10 Uhr, Besprechung mit Projektpartner“ – stellen personenbezogene Daten dar, so dass deren Zugänglichmachen für andere Personen entweder einer Rechtsgrundlage oder der Einwilligung der betroffenen Personen bedarf.

Auf der folgenden Webseite geht es nicht um die Zulässigkeit der Veröffentlichung von allgemeinen, zeitlichen Erreichbarkeitsangaben, sondern um die Zulässigkeit der Sichtbarkeit konkreter Termine und ggf. weiterer Informationen zu diesen.

Der vollständige Inhalt steht nur den baden-württembergischen Kooperationsunversitäten zur Verfügung oder solchen Hochschulen, die einen Abonnementvertrag abgeschlossen haben.

In unserer Datenschutzerklärung finden Sie die Informationen zur Erhebung personenbezogener Daten nach Art. 13 DS-GVO.“