Verursacht eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter eine Datenschutzverletzung, so ist dafür die Hochschule als arbeitgebende Stelle verantwortlich. So weit so gut. Oder nicht?
Immer wieder geistert der Begriff des „Mitarbeiterexzesses“ (bzw. hier des Mitarbeitendenexzesses) durch die Presse. Es scheint also Fälle zu geben, in denen die beschäftigte Person die Folgen selbst zu tragen hat…. Ist die Hochschule dann raus – z.B. aus ihrer Verpflichtung, eine mögliche Datenpanne zu melden?