Informationspflichten bei Datenschutzverstößen

Im Jahr 2008 führte der deutsche Gesetzgeber anlässlich einer Reihe von „Datenschutzskandalen“ in deutschen Großkonzernen erstmals die Pflicht ein, Datenschutzverletzungen an die Aufsichtsbehörden zu melden und die Betroffenen über den Vorfall zu informieren. Mittlerweile hat auch die EU Vorschriften erlassen, die solche Meldepflichten vorsehen und die 2012 in deutsches Recht überführt wurden.

Der vollständige Inhalt steht nur den baden-württembergischen Kooperationsunversitäten zur Verfügung oder solchen Hochschulen, die einen Abonnementvertrag abgeschlossen haben.

In unserer Datenschutzerklärung finden Sie die Informationen zur Erhebung personenbezogener Daten nach Art. 13 DS-GVO.“