Mit eingebauten Kommandos ist es möglich die Teilnehmeradressen von Mailinglisten zu sammeln. Dieser Umstand kann dazu führen, dass Mailinglistenbetreiber gegen Datenschutzbestimmungen verstoßen. Dies gilt dann, wenn Listenteilnehmer von einer derartigen Veröffentlichung personenbeziehbarer Daten (i.a. ihre E-Mail-Adressen) betroffen sind ohne ihre Zustimmung zur Veröffentlichung gegeben zu haben.
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