Streaming von Veranstaltungen – Übertragung von Ton und Bild

Während der Corona-Pandemie musste der Lehrbetrieb in Präsenz teilweise vollständig eingestellt werden. Alternativen wurden gesucht und im Einsatz von Videokonferenzsystemen gefunden. Lief es in den Anfangszeiten mal besser und mal schlechter, haben die Systeme und der Netzausbau inzwischen einiges an Verbesserungen erfahren.
Auch nach Aufhebung der internationalen Gesundheitsnotlage am 05.05.2023 durch die WHO sind Online-Veranstaltungen beliebt – gerade auch in der Lehre.

Doch werden dabei mit der Übertragung von Ton und gegebenenfalls auch Bild personenbezogene Daten übertragen. Wie schaut’s denn damit datenschutzrechtlich aus?

Bitte beachten Sie: Die Fragestellung, ob gestreamte Veranstaltungen auch aufgezeichnet werden dürfen, ist eine von der Frage nach der Zulässigkeit des Streamings zu trennende Frage. Dieser gehen wir auf unseren Webseite „Aufzeichnung von Veranstaltungen und Prüfungen (Audio & Video)“ nach.

Hinweis: Wir gehen nicht der Frage nach, ob es hochschulrechtlich überhaupt zulässig ist, dass eine Präsenz-Hochschule Online-Lehrveranstaltungen anbietet. Das ist natürlich die erste Fragestellung, die eine Hochschule klären muss. Bejaht man diese Frage, stellen sich die datenschutzrechtlichen Fragen. Ausschließlich diese betrachten wir hier.

Der vollständige Inhalt steht nur den baden-württembergischen Kooperationsunversitäten zur Verfügung oder solchen Hochschulen, die einen Abonnementvertrag abgeschlossen haben.

In unserer Datenschutzerklärung finden Sie die Informationen zur Erhebung personenbezogener Daten nach Art. 13 DS-GVO.“