Änderungen am Landesdatenschutzgesetz 2026

Am 04.02.2026 hat der Landtag von Baden-Württemberg Änderungen u.a. am Landesdatenschutzgesetz beschlossen (LT-Drs. 17/10253 Öffnet in neuem Fenster ). Es wurde am 27.02.2026 im Gesetzblatt des Landes Baden-Württemberg verkündet [PDF] Öffnet in neuem Fenster und trat damit am 28.02.2026 in Kraft.

Wir stellen zum einen eine Synopse zur Verfügung, die den bisherigen Wortlaut der geänderten Vorschriften dem neuen gegenüberstellt und – aus Sicht der Hochschulen – in weiteren Spalten interessante Äußerungen aus der Gesetzesbegründung und dem Anhörungsverfahren wiedergibt.
Zum anderen betrachten wir in einem weiteren Dokument die Änderungen aus Sicht der Hochschulen noch etwas näher im Hinblick auf Auswirkungen und Aussagen.

Der vollständige Inhalt steht nur den baden-württembergischen Kooperationsunversitäten zur Verfügung oder solchen Hochschulen, die einen Abonnementvertrag abgeschlossen haben.

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